Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2
dieser Satzung. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Gewinnanteile. Sie können jedoch Aufwandsentschädigungen erhalten.
Hierüber entscheidet der Vorstand.
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen
Zweckes darf das Vermögen des Vereins nur für steuerbegünstigte
Zwecke verwendet werden.
Über das Vermögen darf nur verfügt werden, wenn der beabsichtigte
bzw. beschlossene Verwendungszweck vom zuständigen Finanzamt
genehmigt ist.
Das Reinvermögen soll in folgender Reihenfolge übergehen auf:
3.1
eine
Nachfolgevereinigung mit gleicher Zielrichtung.
3.2
die
Stadt St. Blasien zur Verwendung im Sinne des Vereinszwecks.
3.3
den
Skiverband Schwarzwald e.V. zur Verwendung in gleicher Weise.
|