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§ 3  -  Gemeinnützigkeit
         
 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 dieser Satzung. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Sie können jedoch Aufwandsentschädigungen erhalten. Hierüber entscheidet der Vorstand.

Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes darf das Vermögen des Vereins nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden.

Über das Vermögen darf nur verfügt werden, wenn der beabsichtigte bzw. beschlossene Verwendungszweck vom zuständigen Finanzamt genehmigt ist.

Das Reinvermögen soll in folgender Reihenfolge übergehen auf: 
 

3.1              eine Nachfolgevereinigung mit gleicher Zielrichtung.
3.2              die Stadt St. Blasien zur Verwendung im Sinne des Vereinszwecks.
3.3              den Skiverband Schwarzwald e.V. zur Verwendung in gleicher Weise.