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Die Mitglieder sind
verpflichtet, die sportlichen Bestrebungen und Interessen des
Vereins nach Kräften zu unterstützen sowie die Beschlüsse und
Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen.
Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu
benutzen und an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied Stimmrecht, sofern
das Mitglied 18 Jahre alt ist. Eine Übertragung des Stimmrechts ist
nicht zulässig. |
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