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§ 7  -  Rechte und Pflichten der Mitglieder
         
 

Die Mitglieder sind verpflichtet, die sportlichen Bestrebungen und Interessen des Vereins nach Kräften zu unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen.

Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu benutzen und an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied Stimmrecht, sofern das Mitglied 18 Jahre alt ist. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig.