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§ 9  -  Erlöschen der Mitgliedschaft
         
 

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss durch den Vorstand gem. § 12 der Satzung. Der Austritt kann zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen und muss schriftlich erklärt werden.

Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes gem. § 12 der Satzung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist.

Ausschließungsgründe sind u.a. grober Verstoß gegen die Sportkameradschaft oder unehrenhaftes Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins.