|
Die Mitgliedschaft
erlischt durch Austritt oder Ausschluss durch den Vorstand gem. § 12
der Satzung. Der Austritt kann zum Ende eines Geschäftsjahres
erfolgen und muss schriftlich erklärt werden.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes gem. § 12 der
Satzung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger
Grund gegeben ist.
Ausschließungsgründe sind u.a. grober Verstoß gegen die
Sportkameradschaft oder unehrenhaftes Verhalten innerhalb und
außerhalb des Vereins. |
|