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§ 12 - Vorstand |
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Der Vorstand setzt
sich zusammen aus: |
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I.
12.1 dem Vorsitzenden
12.2 bis zu drei Stellvertretern des Vorsitzenden
II. 12.3 dem Schriftführer
12.4 dem
Schatzmeister
12.5 dem
Gesamtsportwart
12.6 dem
Jugendleiter |
III. 12.7 Referent Ski alpin
12.8 Referent Ski nordisch
12.9 Referent Lehrwesen
12.10 Referent Bergabteilung
12.11 Referent Kampfrichterwesen
12.12 Gerätewart
12.13 Hüttenwart
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Weitere Referate
können vom Vorstand gem. § 12 der Satzung eingerichtet werden. Die
Personen 12.1 bis 12.5 werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Jugendleiter 12.6 wird von der Jugendversammlung gewählt und ist
von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.
Die Personen 12.7 bis 12.13 werden vom Vorstand gem. § 12 der
Satzung bestellt und sind von der Mitgliederversammlung zu
bestätigen.
Die Amtsdauer des Vorstandes gem. § 12 der Satzung beträgt drei
Jahre. Der Vorstand gem. § 12 dieser Satzung bleibt solange im Amt
bis eine Neuwahl durchgeführt wird. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Bei vorzeitigem Ausscheiden besteht die Möglichkeit der
kommissarischen Vertretung. Die Vertreter werden vom Vorstand
bestellt und sind von der Mitgliederversammlung zu bestätigen. |
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