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§ 12  -  Vorstand
         
 

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

  I.          12.1     dem Vorsitzenden
            12.2     bis zu drei Stellvertretern des Vorsitzenden

II.         12.3     dem Schriftführer
           
12.4     dem Schatzmeister
           
12.5     dem Gesamtsportwart
           
12.6     dem Jugendleiter

III.        12.7     Referent Ski alpin
            12.8     Referent Ski nordisch
            12.9     Referent Lehrwesen
            12.10   Referent Bergabteilung
            12.11   Referent Kampfrichterwesen
            12.12   Gerätewart
            12.13   Hüttenwart

 
 
 
 
 
  Weitere Referate können vom Vorstand gem. § 12 der Satzung eingerichtet werden. Die Personen 12.1 bis 12.5 werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Jugendleiter 12.6 wird von der Jugendversammlung gewählt und ist von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.
Die Personen 12.7  bis 12.13 werden vom Vorstand gem. § 12 der Satzung bestellt und sind von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.

Die Amtsdauer des Vorstandes gem. § 12 der Satzung beträgt drei Jahre. Der Vorstand gem. § 12 dieser Satzung bleibt solange im Amt bis eine Neuwahl durchgeführt wird. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Bei vorzeitigem Ausscheiden besteht die Möglichkeit der kommissarischen Vertretung. Die Vertreter werden vom Vorstand bestellt und sind von der Mitgliederversammlung zu bestätigen
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