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§ 14  -  Mitgliederversammlung
         
 

Der Vorstand gem. § 13 der Satzung beruft jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein. Er kann auch eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Dazu ist er verpflichtet, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Grundes verlangt.

Der Termin der Mitgliederversammlung muss öffentlich bekannt gemacht werden.

Dieser wird mindestens 3 Wochen vor der Mitgliederversammlung im Schaukasten des Skiclubs „Am Kurgarten 9“ in St. Blasien bekannt gegeben.

Dabei ist die Tagesordnung mitzuteilen. Anträge müssen bis eine Woche vor Beginn dem Vorstand vorliegen.