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Die Mitglieder des
Ältestenrates werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Kommt es zwischen dem Verein und seinem Vorstand gem. § 12 der
Satzung zu unüberbrückbaren Differenzen, so entscheidet der
Ältestenrat.
Die Entscheidung des Ältestenrates ist endgültig. |
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