Startseite   Verein   Abteilungen   Klettern   Loipenhütte   Impressum        
 
   
    Über uns   Chronik   Vorstandschaft   Satzung   Anmeldeformular   Aktivitäten        
 
   
  Index  |  vorheriger §  |  nächster §  |  download  
     
§ 15  -  Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
         
 

Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit während Neuwahlen erfolgt eine Stichwahl. In allen Fällen entscheidet die Stimme des Vorstandes gem. § 12.1 der Satzung.

Bei Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereines ist die Zustimmung von drei Vierteln der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.

Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden geleitet. Bei seiner Verhinderung von einem seiner Stellvertreter.

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu verfassen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.