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Die
Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Bei
Stimmengleichheit während Neuwahlen erfolgt eine Stichwahl. In allen
Fällen entscheidet die Stimme des Vorstandes gem. § 12.1 der
Satzung.
Bei Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und zur Auflösung
des Vereines ist die Zustimmung von drei Vierteln der bei der
Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.
Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden geleitet. Bei
seiner Verhinderung von einem seiner Stellvertreter.
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu verfassen, das
vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. |
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